Kündigung erhalten - Was tun?

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Für diesen Fall drei Akut-Empfehlungen:

1. Handeln

Die erste und allerwichtigste Empfehlung:

Handeln Sie rasch!

Suchen Sie schnellstens einen Rechtsanwalt - bestenfalls einen Arbeitsrechtler - auf und lassen Sie sich beraten.


Rasches Handeln ist notwendig, da Sie mit Erhalt der Kündigung maximal drei Wochen (und keine Sekunde länger!) Zeit haben, um gegen die Kündigung rechtlich vorgehen zu können. Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Kündigung endgültig und ohne „Wenn und Aber“ von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG). Jeglicher Angriff gegen die Kündigung, auch wenn kein oder kein ausreichender Kündigungsgrund besteht und/oder die Kündigung an anderen Mängel leidet (z.B. formelle Voraussetzungen wie Schriftformgebot), wäre ausgeschlossen. Auch Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber ohne etwaige Einschaltung eines Gerichts wären nahezu aussichtslos. Für bestimmte formale Einwände, können noch kürzere Fristen gelten. Daher am besten noch am Tag des Kündigungszugangs mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen.

2. Ruhe bewahren

• Versuchen Sie trotz angespannter Situation ruhig zu bleiben.


• Kommentieren Sie die Kündigung weder gegenüber Ihrem Arbeitgeber noch gegenüber Arbeitskollegen und -kolleginnen.


• Notieren Sie sich das Datum des Kündigungszugangs.


• Unterschreiben oder quittieren Sie keinesfalls irgendetwas.

  

3. Arbeitssuchend melden

Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kündigungszugang bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend (§ 38 SGB III), wenn Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wollen. Andernfalls droht eine Sperrzeit für das Arbeitlosengeld.

© 2019 Sebastian Merbach –
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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