Aufhebungsvertrag erhalten - Was tun?

1. Handeln

 

Suchen Sie schnellstens einen Rechtsanwalt - bestenfalls einen Arbeitsrechtler - auf und lassen Sie sich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls einen Aufhebungsvertrag ohne vorher eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch genommen zu haben!

Zwar kann ein Aufhebungsvertrag - wenn er denn entsprechend formuliert ist - in besimmten Ausgangssituationen vorteilhaft sein. Jedoch sind mit dem Abschluss eines Aufhebungsvetrages auch viele Risiken verbunden, wie z.B.:

• Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages löst im Regelfall eine Sperrzeit beim Arbeitsamt aus. Sie erhalten für zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld

• Enthält der Aufhebungsvertrag eine Urlaubsabgeltung, kann es sein, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird

• Der Aufhebungsvertrag kann Formulierungen enthalten, mit der Folge, dass diese Ihnen steuerrechtlich oder sozialversicherungsrechtlich zum Nachteil gereichen

• Bei einer im Aufhebungsvertrag enthaltenen Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel verzichten Sie eventuell unnötigerweise auf berechtigte Ansprüche

• Ihr Zeugnisanspruch samt Zeugnisnote ist nicht oder nicht interessensgerecht geregelt

• Es ist keine oder eine zu niedrige Abfindung geregelt

 

2. Ruhe bewahren

 

• Versuchen Sie trotz angespannter Situation ruhig zu bleiben.


• Kommentieren Sie den Aufhebungsvertrag weder gegenüber Ihrem Arbeitgeber noch gegenüber Arbeitskollegen und -kolleginnen.


• Unterschreiben oder quittieren Sie keinesfalls irgendetwas.

 

 

 

 

 

3. Erfüllen Sie Ihre Pflichten


Auch wenn es im ersten Moment ein Schock ist, mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert zu werden, ist es um so wichtiger, nicht den Kopf in den Sand zu stecken. Bleiben und machen Sie sich unangreifbar, indem Sie weiterhin Ihrer Arbeit bestmöglich nachkommen und Ihre Arbeitnehmerpflichten vollends erfüllen. MIt Ihrem Rechtsbeistand erarbeiten Sie dann "im Hintergrund" eine Strategie, um letzendlich ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.

 

© 2019 Sebastian Merbach –
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
 |  Heßdorfer Weg 6a, 91056 Erlangen
 |  IMPRESSUM  |  DATENSCHUTZ  |  XING  |  Facebook